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Das persönliche Verhältnis zu Hygiene und Ordnung ist ein individuelles Grundrecht aller Mieter, auf das wir keinen Einfluss nehmen wollen. Solange sich niemand durch Chaos gestört fühlt, soll der Einzelne darin glücklich werden. Das Recht zum Chaos hört aber dann auf, wenn die Rechte anderer verletzt werden, die Vermietbarkeit der Zimmer eingeschränkt oder in letzter Konsequenz die Substanz der Einrichtung oder des Gebäudes geschädigt wird. |
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