Frage:Wie kann ich einen Mietvertrag vorzeitig kündigen oder verlängern? |
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Im umgekehrten Fall sieht es ähnlich aus. Wird vom Mieter eine Verlängerung gewünscht, muss mindestens acht Wochen vor Vertragsablauf ein entsprechender Antrag gestellt werden. Damit dieser Termin nicht vergessen wird, werden die Bewohner rechtzeitig angeschrieben. Die Verlängerungsdauer richtet sich in der Regel nach den jeweiligen Wünschen des Einzelnen. Das sind wiederum höchstens sechs Monate, oder aber auch weniger. Die Zusage oder Absage des Verlängerungsantrags muss ebenfalls in der vorgegeben Frist abgegeben werden, damit die Zimmer nicht unnötig reserviert und andere Mietinteressenten im Regen stehen bleiben. Eine entsprechende Zusage erfolgt umgehend. |
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Sollte seitens der Hausverwaltung aus Gründen, die im Wesentlichen bei den vertraglichen Vorgaben der "Benutzungsordnung" oder den "Allgemeinen Mietbedingungen" liegen, eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht sinnvoll erscheinen, erfolgt die Ablehnung des Verlängerungsantrages ebenso umgehend. Dies ist im Sinne nicht nur derer, die auf der Warteliste für einen Wohnheimplatz stehen. |
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